Welche Behörde ist für ein Halteverbot zuständig?

Um es vorwegzunehmen: Machen Sie sich um die Zuständigkeit keine Gedanken. WIr übernehmen dies für Sie.

Die Zuständigkeit obliegt bestimmten Ämtern, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. In größeren Städten wie Köln, Berlin oder München teilen sich mehrere Ämter diese Aufgabe. Es kann schwierig sein, die richtige Stelle und den richtigen Ansprechpartner auf Anhieb zu finden. Dazu können auch lange Wartezeiten bei den jeweiligen Behörden dazukommen. Unser Team steht Ihnen mit schneller und professioneller Hilfe beiseite!

 

 

Nach Ablauf des Halteverbotes und dessen Terminierung

Allgemeine Informationen zum Thema Halteverbot