Abschleppwagen kommt umsonst. Wer muss zahlen?
Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 14 K 8743/13) gilt folgende Regelung: Befindet sich der Abschleppwagen einmal auf dem Weg, müssen die Kosten des Parksünders, welcher im Parkverbot stand, in jedem Fall beglichen werden. Dies gilt auch, wenn das Abschleppfahrzeug nun ein anderes Fahrzeug abgeschleppt. Der Halter des Fahrzeuges muss nicht nur die Leerfahrt, sondern auch 30,- € an Verwaltungsgebühren begleichen. Insgesamt beliefen sich die Kosten für das Falschparken auf 90,- €.
Allgemeine Fragen
- Darf man eine Halteverbotszone einrichten?
- Ist eine Genehmigung wirklich erforderlich?
- Wie lange im Voraus müssen die Schilder aufgestellt werden?
- Wie teuer ist ein Halteverbot?
- Ich finde ich meine Stadt nicht in Ihrer Preisliste. Was kann ich tun?
- Kann ich meine Halteverbotschilder selbst bauen?
- Brauche ich eine Genehmigung und ein Halteverbot bei einer Containeraufstellung?
- Wie kann ich mein Halteverbot bezahlen?
- Brauche ich ein Halteverbot bei einer Anlieferung?
- Kann ich ein Halteverbot für meinem Privatwagen beantragen?
- Bekomme ich ein Halteverbot für meinen Umzug?
- Ich brauche ein Halteverbot über 15 Meter. Ist das möglich?
- Muss ich für die Beantragung eines Halteverbotes vor Ort erscheinen?
- Welche Behörde ist für ein Halteverbot zuständig?
- Was muss ich bei einer Bestellung bei Datum eingeben?
- Kann ich meine Bestellung stornieren und wie läuft die Erstattung ab?
- Was ist in einer Fußgängerzone?
