Abschleppwagen kommt umsonst. Wer muss zahlen?

Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 14 K 8743/13)  gilt folgende Regelung: Befindet sich der Abschleppwagen einmal auf dem Weg, müssen die Kosten des Parksünders, welcher im Parkverbot stand, in jedem Fall beglichen werden. Dies gilt auch, wenn das Abschleppfahrzeug nun ein anderes Fahrzeug abgeschleppt. Der Halter des Fahrzeuges muss nicht nur die Leerfahrt, sondern auch 30,- € an Verwaltungsgebühren begleichen. Insgesamt beliefen sich die Kosten für das Falschparken auf 90,- €. 

Nach Ablauf des Halteverbotes und dessen Terminierung

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